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Klimaneutralität

Die Universität Oldenburg ist gesetzlich zur Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 verpflichtet. Die Universität hat sich allerdings selber das Ziel gesetzt, die Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Die Universität schließt sich mit einer ambitionierteren Zielsetzung dabei dem gängigen Klimaneutralitätsziel von deutschen Hochschulen an.

Bundesebene

Die Bundesregierung verabschiedete im Jahr 2021 das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Nach einem Urteil des Bundeverfassungsgericht von April 2021 wurde dieses Gesetz noch einmal überarbeitet, sodass Deutschland die Klimaneutralität im Jahr 2045 erreichen soll. Das KSG setzt als Zwischenziel bis zum Jahr eine THG-Minderung von 65% bis zum Jahr 2030 und sieht eine Reduzierung von 88% der THG-Emissionen gegenüber 1990 bis zum Jahr 2040 vor. Nach diesen Zielen richten sich auch die Vorgaben der Kommunalrichtlinie für dieses Projekt.

Landesebene

Auch das Land Niedersachsen verabschiedete ein Klimaschutzgesetz (NKlimaG). Im Jahr 2021 beschloss der Landtag, dass Niedersachsen bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden solle. Im Juni 2022 wurde dieses Gesetz analog zur Anpassung auf Bundesebene überarbeitet. Zuletzt beschloss der Landtag im Dezember 2023 erneut über eine Novelle des NKlimaG. Demzufolge verfolgt das Land Niedersachsen seitdem das Ziel, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 zu erreichen (§3 I Nr. 1 NKlimaG). Für die Landesverwaltung und die dazugehörigen Behörden wurde ein Klimaneutralitätsziel für das Jahr 2035 gesetzt (§3 I Nr. 2). Die Gesamtemissionen sollen bis zum Jahr 2030 um 80% reduziert werden. Da die Universität Oldenburg im Landesbetrieb und daher Teil der Landesverwaltung ist, gelten diese Klimaschutzziele entsprechend für die Universität Oldenburg. Dazu liegt ein entsprechendes Strategiepapier vom Land Niedersachsen aus dem Jahr 2021 vor, das vom nds. Umweltministerium überarbeitet werden soll.

Kommunalebene (Oldenburg und Wilhemshaven)

Angestoßen durch eine starke Klimaschutzbewegung in Oldenburg und generell in Deutschland, wurde im Jahr 2020 der sogenannte „FFF-Prozess“ gestartet, in dem die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Fraktionen und den dazu eingeladenen Klimaaktivist*innen einen Maßnahmenkatalog erarbeitet hat. Als Zieljahr der Klimaneutralität wurde dabei bereits das Jahr 2035 festgelegt. Da die Universität größtenteils auf Oldenburger Stadtgebiet liegt, ist dadurch eigentlich das Zieljahr 2035 auch für die Universität übertragbar.

Die Stadt Wilhelmshaven hat bisher kein Klimaneutralitätsziel beschlossen.

(Stand: 23.05.2024)  | 
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